|
|
gleitender Ruhestand
allmählicher Übergang von der Vollarbeit in den Ruhestand, um den "Pensionierungsschock" zu umgehen. Praktizierte Regelungen sehen z. B. vor, daß der Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr nur noch 35, ab dem 60. Lebensjahr nur noch 30 Stunden wöchentlich tätig ist. Individuellen Wünschen kann Rechnung getragen werden. - Vgl. auch Arbeitszeitmodell, Vorruhestand.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|