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Geschenksendungen
zollrechtlicher Begriff für Warensendungen von Privatpersonen an Privatpersonen. Zollfrei bis zu einem für EG- und Drittländer unterschiedlichen Warenwert. (Auskunft über aktuelle Höhe durch Zollamt.) Übersteigt der Warenwert die Höchstgrenze, kann der Zollbeteiligte bestimmen, welche Waren zollfrei sein sollen. Bei mehreren gleichzeitigen Sendungen desselben Absenders an denselben Empfänger ist der Gesamtwert der Sendungen maßgebend. Zollfreiheit ist ausgeschlossen für Kaffee, Tee und Auszüge daraus, Alkohol, Tabakwaren und Zigarettenpapier.
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