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Gemeinerlöse

(genauer: echte Gemeinerlöse), Erlöse, die einem sachlich und zeitlich eindeutig abgegrenzten Bezugsobjekt (Bezugsgröße) nach dem Identitätsprinzip nicht eindeutig zugerechnet werden können. - Nach Krömmelbein zu unterscheiden: (1) alternativ bedingter Gemeinerlöse (alternativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben, -erlöse, -einnahmen, -verbräuche)); (2) kumulativ bedingter Gemeinerlöse (kumulativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben, -erlöse, -einnahmen, -verbräuche)). - Zurechnung: Analog zu den Gemeinkosten. - Vgl. auch unechte Gemeinerlöse (unechte Gemeinkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbräuche)).

 

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