Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

gekreuzter Scheck

in Art. 37 f. ScheckG vorgesehen, um das deutsche Scheckrecht dem internationalen anzupassen, doch sind die Bestimmungen noch nicht in Kraft gesetzt. Die Kreuzung soll (ähnlich wie der Verrechnungsscheck) verhindern, daß der Scheckbetrag an Unbefugte ausgezahlt wird. - Ausländische g. Sch. gelten im deutschen Zahlungsverkehr als Verrechnungsschecks (Art. 3 EGScheckG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
gekorene Orderpapiere
Geld

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Handlungskosten | Steuerquote | Trucking | stochastische Simulation | Zellstoff- Holzschliff- Papier- und Pappeerzeugung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum