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G

1. Börsenwesen: Ausdruck für kaufkräftige Nachfrage (Geld). Werden die Kaufaufträge nur z. T. ausgeführt, so wird verzeichnet: "bez. G." = "bezahlt Geld". - Vgl. Notierungen an der Börse. - Im Börsenhandel bedeutet der Ruf "Geld" zugleich mit einem Kurs, daß der Rufer das genannte Papier zu diesem Kurs kaufen will. - 2. Meßwesen: Abk. für Giga (G).

 

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G 10 Group of Ten

 

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