Stufenrabatt, pauschalierter Leistungsrabatt für sämtliche von einer Handelsstufe wahrzunehmenden Funktionen bei der Distribution von Waren. Strittig ist stets die Höhe des F., wenn sich die übernommenen Handelsfunktionen nicht quantitativ messen und in beiderseitigem Einvernehmen bewerten lassen. - Beispiel: Funktionsrabatt an Großhändler für die Lagerhaltung in bestimmtem Umfang.