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Flughafengesellschaft
öffentliches Unternehmen zur Betreibung der internationalen Flugverkehrshäfen in der Bundesrep. D. i. d. R. in der Rechtsform der GmbH. Beteiligt sind der Bund, die Länder sowie die jeweiligen Gemeinden (öffentliche Unternehmen). Die Finanzierung erfolgt u. a. über die Zuschüsse, Mieteinnahmen, Start-, Lande- und Flughafengebühren. - Aufgaben: Die Flughafengesellschaft übernehmen in zunehmendem Maße Aufgaben der Fluggesellschaften (Versorgungs-, Zubringerleistungen, Frachtabrechnungen, Bearbeitung von Bordpapieren etc.).
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