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finanzielle Zusammenarbeit

bilateral gewährte Kapitalhilfe, durch die Entwicklungsländern Finanzierungsmittel zu günstigen Bedingungen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. - Von 1960-1994 hat die Bundesregierung im Rahmen der f. Z. Mittelzusagen in Höhe von insgesamt 84,8 Mrd. DM (1994: 3,45 Mrd. DM) gegeben. Ausgezahlt wurden bisher 66,6 Mrd. DM (1994: 2,2 Mrd. DM). Zur Durchführung der f. Z. werden Regierungsabkommen zwischen den Regierungen von Entwicklungsländern und der Bundesregierung geschlossen, wobei auf deutscher Seite das BMZ für die Vertragsverhandlungen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau für die finanztechnische Abwicklung zuständig ist.

 

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