|
|
Filialbuchführung
buchmäßige Aufzeichnungen der Filialunternehmung. Verschiedene Formen möglich: 1. Die Filiale nimmt nur Mengenverrechnungen der erhaltenen und abgegebenen Waren in Nebenbüchern vor, die dann von der Zentrale als Buchungsunterlage benutzt werden. - 2. Die Filiale trägt in Grundbücher den Bargeldverkehr mit Kasse und Bank bzw. den Warenein- und -ausgang ein. Die Bücher werden periodisch der Zentrale zur Übertragung in die Hauptbuchkonten gegeben. - 3. Buchung wie 2., getrennte Debitorenbuchführung in den Filialen. Kreditorenbuchführung nur im Hauptgeschäft; häufig bewährt. - 4. Hauptgeschäft und Filialen unterhalten getrennte und in sich abgeschlossene Buchführungen mit gegenseitigen Übergangs- oder Verrechnungskonten, d. h. in der Hauptgeschäftsbuchführung ein Konto "Zweiggeschäft" und in der Filiale ein Konto "Hauptgeschäft", ähnlich den Kontokorrentkonten.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|