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Fehlbelegungsabgabe

im Falle der Belegung von Sozialwohnungen durch Personen, die früher eine Berechtigung zum Bezug einer Wohnung innerhalb des sozialen Wohnungsbaus haben nachweisen können, heute aber infolge von Einkommenserhöhungen und/oder Verringerung der Familiengröße die Einkommensgrenze überschreiten, erhobene Abgabe. 1982 in der Bundesrep. D. eingeführt; es ist jedoch seit 1985 jedem Bundesland freigestellt, ob die Fehlbelegungsabgabe eingefordert wird. Die Fehlbelegungsabgabe soll die Differenz zwischen Sozialmiete und der durchschnittlichen marktüblichen Miete ausgleichen. Die Fehlbelegungsabgabe ist zu zahlen von Mietern öffentlich geförderter Wohnungen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen nach § 25 Zweites Wohnungsbaugesetz um mehr als 20% überschreitet.

 

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