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Fahrzeugschein

amtlicher Nachweis, daß Betriebserlaubnis für ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger erteilt und ein Kennzeichen zugeteilt ist. Fahrzeugschein wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt und ist bei Betrieb des Kraftfahrzeugs/Anhängers mitzuführen. - Anders: Fahrzeugbrief.

 

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