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Fachwirt
nach der Weiterbildungskonzeption des Deutschen Industrie- und Handelstages mittlere kaufmännische Führungskraft, Branchen- bzw. Wirtschaftszweigspezialist mit erweiterten beruflichen Kenntnissen in einem Wirtschaftszweig, z. B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Bankfachwirt. - Fortbildungsmöglichkeiten bei Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsträgern sowie durch Fernkurse mit Direktunterricht. - Fachwirteprüfungen bei Industrie- und Handelskammern. - Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: (1) abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden kaufmännischen Ausbildungsberuf; weitere Berufspraxis in dieser Fachrichtung von mindestens drei Jahren; (2) ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
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