Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Fachwirt

nach der Weiterbildungskonzeption des Deutschen Industrie- und Handelstages mittlere kaufmännische Führungskraft, Branchen- bzw. Wirtschaftszweigspezialist mit erweiterten beruflichen Kenntnissen in einem Wirtschaftszweig, z. B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Bankfachwirt. - Fortbildungsmöglichkeiten bei Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsträgern sowie durch Fernkurse mit Direktunterricht. - Fachwirteprüfungen bei Industrie- und Handelskammern. - Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: (1) abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden kaufmännischen Ausbildungsberuf; weitere Berufspraxis in dieser Fachrichtung von mindestens drei Jahren; (2) ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Fachteil in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF)
facility

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wertfortschreibung | Auftragseingänge | Ereignisknotennetzplan | PR | Naturressource
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum