Begriff des Steuerrechts: Änderungen der Lebensverhältnisse, die u. a. auf technischem Fortschritt, wirtschaftlichen, soziologischen, kulturellen und politischen Erkenntnissen beruhen. Eine Berücksichtigung der Entwicklung der Verhältnisse d. V. bei der Auslegung steuerrechtlicher Normen steht mit der objektiven Auslegungstheorie im Einklang. - Vgl. auch typische Betrachtungsweise, wirtschaftliche Betrachtungsweise.