1. Begriff: Objekt, dessen Energieinhalt nutzbar gemacht werden kann; im praktischen Sprachgebrauch: Stoffe mit hohem Energiegehalt. (Energiebilanz). - 2. Primärenergieträger: Gewinnung unmittelbar aus den Energiequellen der Natur (z. B. Erdgas, Natururan, Rohöl, Rohkohle, Wasserkraft). - 3. Sekundärenergieträger: Gewinnung durch Umwandlung oder technische Aufbereitung aus den Primärenergiequellen (z. B. Diesel- und Vergaserkraftstoffe, Koks, Briketts, elektrische Energie, Fernwärme).