Vorschlag zur Gemeindefinanzreform, um die Steuerkraftunterschiede der Wohngemeinden gegenüber den Erwerbsgemeinden auszugleichen. Als dritte Steuersäule neben der Grund- und Gewerbesteuer sollte diese Form der Personenbesteuerung als Steueranteil auf das Einkommen oder auf die Einkommensteuer der Einwohner erhoben werden. - Heute ist die gemeindliche Personenbesteuerung indirekt verwirklicht durch den 15% igen Anteil der Gemeinden am Aufkommen der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie den 12%igen Anteil am Aufkommen aus dem Zinsabschlag, die ca. 40% des durchschnittlichen Gesamtsteueraufkommens der Gemeinden ausmachen (Gemeinschaftsteuern).