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Einstrahlung

Nichterfassung von Ausländern bei Beschäftigung in der Bundesrep. D. durch die Sozialversicherungspflicht, wenn der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland liegt und die Beschäftigung in der Bundesrep. D. infolge ihrer Eigenart oder vertraglich im voraus zeitlich begrenzt ist (§ 5 SGB IV), vorbehaltlich anderer Bestimmungen durch über- oder zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen. Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt dies entsprechend. - Gegensatz: Ausstrahlung.

 

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