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                Einstellplätze
                 Begriff des Bauordnungsrechts für unbebaute oder mit Schutzdächern versehene, weder dem ruhenden noch dem fließenden öffentlichen Verkehr dienende Flächen, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. - Vgl. auch Garagen.  
                  
                
                  
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