festgelegte Konditionen, zu denen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen den in ihrem Versorgungsgebiet von nicht-Elektrizitätsversorgungsunternehmen erzeugten Strom aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplung aufkaufen müssen. - Vgl. auch Stromeinspeisungsgesetz, Verbändevereinbarung.