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Einliegerwohnung

eine in einem Eigenheim, einem Kaufeigenheim oder einer Kleinsiedlung enthaltene abgeschlossene oder nicht abgeschlossene zweite Wohnung, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (§ 11 WoBauG). - Vgl. auch Wohnungsbau. - Steuerliche Behandlung: Vgl. Zweifamilienhaus.

 

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