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Hauptwohnung

Begriff des Melderechts für die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 12 II Melderechtsrahmengesetz i. d. F. vom 24. 6. 1994 (BGBl I 1430) m. spät. Änd.). - Vgl. auch Meldepflicht. - Amtliche Statistik: Bedeutsam für die Zuordnung der Bevölkerung.

 

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