ab 1996 an die Stelle der steuerlichen § 10e EStG-Abzugsbetrages tretende außersteuerliche Zulage, die progressionsunabhängig ist und direkt vom Finanzamt ausgezahlt wird; besteht aus Fördergrundbetrag, Kinderzulage sowie sonstige Zulagen aus umweltpolitischen Gründen; daneben gibt es weiterhin die Möglichkeit, Aufwendungen vor Bezug des Eigenheims steuerlich geltend zu machen (Wohneigentumsförderung).