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Doppelschöpfung
seltener Fall, daß zwei Urheber voneinander unabhängig zwei gleiche oder doch so ähnliche Werke geschaffen haben, daß das eine als Bearbeitung oder Umgestaltung des anderen erscheint. Da das Urheberrecht keinen Prioritätsgrundsatz (Prioritätsrecht II) kennt, werden in diesem Fall beide Werke unabhängig voneinander geschützt.
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