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delivery clause (d/c)

Handelsklausel, in zwischenstaatlichen Kaufverträgen, mit der der Wareneigentümer dem Frachtführer bzw. Gewahrsamsinhaber Anweisungen erteilt, unter welchen Bedingungen die Auslieferung zu erfolgen hat; zugleich in der delivery order (d/o) eine Aufforderung, die Ware einer genau bezeichneten Person oder Firma auszuhändigen. - Vgl. auch deviation clause (d/c).

 

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