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Deckungsfähigkeit
Ausnahme vom Haushaltsgrundsatz der qualitativen Spezialität (Haushaltsgrundsätze 6 a). Sachverwandte Haushaltstitel können im Haushaltsplan als einseitig oder gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, d. h. die üblicherweise verbotene Übertragung von Haushaltsmitteln von einem Titel auf einen anderen wird ausnahmsweise gestattet.
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