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ddp

delivered duty paid, (Geliefert verzollt)...(benannter Bestimmungsort), Vertragsformel entsprechend den Incoterms. Es handelt sich um die Maximalverpflichtung des Exporteurs. Sie beinhaltet den Leistungsumfang der Klausel ddu zuzüglich der Übernahme der Einfuhrabfertigung durch den Exporteur. Der Importeur hat auf Verlangen des Exporteurs auf dessen Kosten bei der Beschaffung von Dokumenten aus dem Einfuhrland sowie bei der Einfuhrabfertigung selbst behilflich zu sein.

 

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