Kreuzkurs. 1. Begriff: Paritätsabrechnung zweier Währungen unter Bezugnahme auf die offizielle Parität zwecks Feststellung des echten Wertes einer Währung im Vergleich zur offiziellen, d. h. amtlich festgesetzten Parität. - 2. Beispiel Kursnotierung in Frankreich: Offizieller Kurs für den Dollar: 4 Francs, für das Pfund Sterling: 10 Francs; das Pfund müßte mit 2,5 Dollar bewertet sein. Kann dagegen das Pfund am Devisenmarkt schon mit 8 Francs gekauft werden, dann wäre die echte Relation (c. r.) von Dollar zu Pfund Sterling nicht 1:2,5, sondern 1:2. - 3. Bedeutung: Unter normalen Währungsverhältnissen spielt die c. r. keine Rolle, weil die offiziellen Valutanotierungen in den verschiedenen Ländern mit der Bewertung durch den Devisenmarkt übereinstimmen, andernfalls kommt es zu triangulärer Arbitrage.