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clausula rebus sic stantibus
Abrede, daß ein Vertrag nur so lange gelten soll, als sich nicht die zugrunde liegenden Verhältnisse tiefgreifend ändern. Auch ohne ausdrückliche Abmachung können infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage vertragliche Verpflichtungen sich ändern oder wegfallen.
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