Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)

Sitz in Bonn. 1970 durch ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern gegründet. Die BLK, deren Tätigkeit auf Art. 91 b GG beruht, ist das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung. - Hauptfragestellungen: Entwicklung der beruflichen Bildung; Auswirkungen neuer Medien und Technologien; Begabtenförderung; Bildungsangebote für ausländische Kinder und Jugendliche; Grundsatzfragen der gemeinsamen Forschungsförderung; Fernstudien. - Vgl. auch Bildungspolitik VII 7.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e V (BLL)
Bündelbedingung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : ULSI | Preisfindung | Verrechnungsklausel | Tarifordnung | Instandhaltungskosten
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum