|
|
Buchstabenverfahren
spezielles Ersatzverfahren zur Gewinnung einer Zufallsstichprobe (Auswahlverfahren) aus einer Personengesamtheit. In die Stichprobe gelangen alle Personen, deren Familienname mit einem oder mehreren bestimmten Buchstaben beginnt. Nachteile: Stichprobenumfang und Auswahlsatz können nicht von vornherein genau angegeben werden. Stehen die Untersuchungsgegenstände in einer Beziehung mit dem Familiennamen in der Personengesamtheit, kann das Buchstabenverfahren nicht eingesetzt werden.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|