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Bruttoverkaufspreis

der dem Konsumenten in Rechnung gestellte Verkaufspreis. Der Bruttoverkaufspreis gemindert um den Gegenwert von Rabattmarken und sonstige Preisnachlässe oder der um betriebsindividuelle Abschläge korrigierte empfohlene Preis (Preisempfehlung) ergibt den Nettoverkaufspreis.

 

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