Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

betagte Forderungen

Forderungen, die an einem bestimmten zukünftigen Termin fällig werden. Die Geltendmachung des Anspruches aus einer b. F. ist bis zu diesem Termin aufgeschoben. - Im Konkurs gelten b. F. als fällig.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beta-Test
Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : häufigster Wert | Geheimnisverrat | Gruppenwerbung | Fehlbestand | Geldbewegungsrechnung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum