Grundsatz des Grundbuches, der sich aus der Notwendigkeit ergibt, für Grundstücke klare Rechtsverhältnisse zu schaffen und zu erhalten. Die Eintragungen müssen deshalb klar und eindeutig sein, z. Bestimmtheitsgrundsatz muß bei einer Hypothek der genaue Geldbetrag eingetragen sein, für den das Grundstück haftet. Ferner unterliegen Verfügungen dem B., d. h., sie können sich nur auf bestimmte Gegenstände beziehen.