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Beschlagnahmerisiko

bei Außenhandelsgeschäften das Wagnis, daß Waren außerhalb der eigenen Staatsgrenzen durch den Zugriff einer fremden Macht beschlagnahmt werden. Deckung des Beschlagnahmerisiko kann durch Ausfuhrbürgschaften und -garantien im Rahmen der Hermes Kreditversicherungs-AG erfolgen. Ausschluß des Risikos durch die Klausel F. C. S. (free of capture and seizure) zu vereinbaren (Incoterms).

 

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