Einschränkung der grundsätzlich gegebenen Baufreiheit durch Vorschriften des Baurechts. So bedarf Errichtung, Änderung oder Abbruch baulicher Anlagen der Bauerlaubnis. Neben den bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird die Baufreiheit beschränkt durch die planungsrechtlichen Vorgaben nach dem Baugesetzbuch, z. Baubeschränkung durch den Bebauungsplan.