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Barzahlungspreis

Begriff bei Abzahlungsgeschäften, Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 4 I Nr. 2 Verbraucherkreditgesetz). - Gegensatz: Teilzahlungspreis.

 

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