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Arbeitsvereinigung

betriebsorganisatorisches Prinzip, anzuwenden, wenn Arbeitsteilung und Spezialisierung dazu führen, daß spezialisierte Handlungsträger nicht voll ausgelastet sind, weil im speziellen Arbeitsbereich nicht genügend Arbeit anfällt. Der nicht ausgelasteten Spezialstelle werden ergänzende Hilfs- und Sonderarbeiten übertragen.

 

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