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anonymes Werk
Begriff des Urheberrechts für ein ohne Verfassernamen erschienenes Werk, für das die Rechtsinhaberschaft des auf den Vervielfältigungsstücken angegebenen Herausgebers, hilfsweise des Verlegers vermutet wird (§ 10 II UrhG). Die Vermutung streitet auch gegen den nachträglich hervortretenden Urheber, der sie im Streitfall widerlegen muß. Zur Schutzfrist: vgl. Pseudonym.
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