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Zwischenfeststellungsklage

die in einem anhängigen Zivilprozeß erhobene Klage oder Widerklage zwecks besonderer urteilsmäßiger Feststellung eines für die Entscheidung bedeutsamen Rechtsverhältnisses (§ 256 ZPO). Ihr Zweck ist die Ausdehnung der Rechtskraft auf die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses zwecks Vermeidung weiterer Streitigkeiten darüber in anderen Prozessen.

 

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