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Witwengeld

Bezüge der Ehefrau eines Beamten nach dessen Tod (§ 19 BVG). Das Witwengeld beträgt 60% des Ruhegehaltes, das der Beamte erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre (§ 20 BVG). Die Regelung gilt entsprechend für den Witwer einer verstorbenen Beamtin oder Ruhestandsbeamtin. Daneben für die Kinder ggf. Waisengeld. - Vgl. auch Besoldung.

 

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