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Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte

1. Begriff: Regelungen in Sachversicherungen, die die Versicherungsleistung ganz oder zum Teil davon abhängig machen, daß sie für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der Sache(n) verwendet wird. - 2. Arten: a) Einfache W.-u.Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte sind Schutzvorschriften zugunsten der Inhaber von Grundpfandrechten und kommen daher nur in der Gebäudeversicherung vor. Die Versicherungsleistung wird gewährt, soweit ihre bestimmungsmäßige Verwendung gesichert ist oder die Sicherungsnehmer sich schriftlich einverstanden erklären bzw. selbst zur Empfangnahme berechtigt sind. b) Strenge W.-u.Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte lassen einen Teil des Leistungsanspruchs (z. B. die Differenz zwischen Neuwertentschädigung und Zeitwertschaden) nur entstehen, soweit die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung sichergestellt ist (zur Einschränkung des subjektiven Risikos und/oder zur Rechtfertigung der Neuwertversicherung gegenüber dem Bereicherungsverbot).

 

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