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Warenzeichengesetz

regelte bis zu seiner Aufhebung die Rechte an Warenzeichen und Dienstleistungsmarken sowie Ausstattungen. An seine Stelle ist das Markengesetz getreten, das neben den Rechten an Marken und geschäftlichen Bezeichnungen Vorschriften über international registrierte Marken (IR-Marke) sowie geographische Herkunftsangaben und Ursprungszeugnisse enthält .

 

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