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Warenannahme

organisatorische Einheit mit den Aufgaben: a) Annahme der von außen gelieferten Waren. b) Feststellung, ob die gelieferten Mengen mit Lieferschein und Bestellung übereinstimmen. Anschließende Überprüfung der Brauchbarkeit in der "Wareneingangsprüfung", einer mit der Warenannahme verbundenen Abteilung, nahe bei Anlieferungswegen und Lager; bei dezentralem Lager sind im allgemeinen auch Warenannahme und Wareneingangsprüfung dezentralisiert.

 

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