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                Vorteilsausgleichung
                 Berücksichtigung bei der Schadensberechnung, wenn eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung dem Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringt: a) Beim Geldersatz ist nur der Saldo zwischen Vor- und Nachteilen zu ersetzen. b) Bei der Naturalherstellung ist der Vorteil bei der Ersatzleistung irgendwie (z. B. durch Zuzahlung des Geschädigten) auszugleichen.  
                  
                
                  
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