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Vollständigkeitserklärung

vom Abschlußprüfer i. d. R. am Ende der Prüfung eingeholte Versicherung der geprüften Unternehmung über die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise; dient der Ergänzung der Jahresabschlußprüfung, ist kein Ersatz für Prüfungshandlungen.

 

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