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Verwaltungsprinzip
eines der drei Zuordnungsprinzipien, die in der Zentrale-Orte-Theorie Zentren und Marktgebiete verschiedener Stufen in Relation zueinander setzen. Beim Verwaltungsprinzip wird diese Relation für zentrale Orte in Ergänzungsgebieten, die nach Kriterien von Verwaltungseinheiten festgelegt wurden, vorgenommen. Der Zuordnungsfaktor beim Verwaltungsprinzip beträgt 7. Damit ist die Anzahl der zugeordneten Orte 1, 6, 42, 294 und die der zugeordneten Marktgebiete 1, 7, 49, 343.
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