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Vertragskonzern

Konzern, bei dem die Konzernierung überwiegend oder ausschließlich auf vertraglicher Grundlage beruht, z. B. ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung durch Organschafts-, Interessengemeinschafts-, Betriebsüberlassungs- und Betriebsführungs-, Ergebnisübernahme-, Miet- und Pacht- oder andere Unternehmens- bzw. Konzernverträge teilweise oder vollkommen gesichert. Die vertraglichen Bindungen werden oft durch kapitalmäßige Interessennahme ergänzt. - Gegensatz: Beteiligungskonzern.

 

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vertragsmäßiges Güterrecht

 

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