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Verrechnungsklausel

Anrechnungsklausel, Klausel im Tarifvertrag, daß die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Verrechnungsklausel sind nach der Rechtsprechung unwirksam, weil ein Tarifvertrag nur Mindestlöhne und keine Höchstlöhne (Höchstarbeitsbedingungen) festsetzen kann. Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem jeweiligen Tariflohn zu gewähren (übertarifliche Bezahlung, Zulagen), kann eine solche Verpflichtung nicht durch eine Tarifklausel beseitigt werden.

 

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