1. Förmliche Bekanntgabe von Gesetzen und Rechtsverordnungen in den dafür besonders bestimmten Amtsblättern (Publikationsorgane). Erst mit der Verkündung können Rechtsvorschriften für den einzelnen Staatsbürger verbindlich werden. - 2. Die im gerichtlichen Verfahren (z. B. im Zivil- und Strafprozeß) regelmäßig vorgesehene Form der Bekanntgabe gerichtlicher Entscheidungen, insbes. der Urteile; Verlesung der Entscheidungsformel in öffentlicher Sitzung.