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Urlaubsarbeit

dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit während des gesetzlichen Urlaubs (vgl. dort I). Urlaubsarbeit ist nach § 8 BUrlG verboten. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung gezahlte Urlaubsentgelte zurückverlangen.

 

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