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Unterhaltssicherung
Leistungen an die Familienangehörigen eines zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen, die es der Familie ermöglichen sollen, während dieser Zeit einen nach den bisherigen wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Lebensstandard beizubehalten; geregelt im Unterhaltssicherungsgesetz i. d. F. vom 14. 12. 1987 (BGBl I 2614) m. spät. Änd..
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